Sie befinden sich in:
Beistand an Personen mit Behinderung
Menu della sezione LD Bozen
Beistand an Personen mit Behinderung
Die Landesdirektion Bozen hat einen Beistandsdienst eingerichtet, der sich an die Personen mit Behinderung richtet, die als solche sich nicht selbst an einen Schalter der Ämter begeben können oder die bei der Inanspruchnahme anderer von der Agentur der Einnahmen zur Verfügung gestellten Dienste Schwierigkeiten haben.
Dieser Dienst besteht aus den folgenden Leistungen: Beistand bei der Abfassung und Übermittlung der Einkommensteuererklärungen, Informationen und Beistand zu den Bestimmungen hinsichtlich Anerkennung der Steuerbegünstigungen, Klarstellungen zu den Mitteilungen hinsichtlich Unregelmäßigkeiten und zu den Steuerzahlkarten, Ausstellung der Steuernummer oder eines entsprechenden Duplikates, Richtigstellungen in der Steuerdatei.
Für die Inanspruchnahme dieses Dienstes können sich die Bürger an eine Vereinigung oder eine Körperschaft wenden, die im Bereich der Beistandsdienste an Personen mit Behinderung tätig sind und die mit der Landesdirektion Bozen ein Abkommen unterzeichnet haben.
In Südtirol wurde in jedem Amt ein Referent für diesen Dienst namhaft gemacht. Jeder Referent ist für die erste Kontaktaufnahme mit der Agentur zuständig. Terminvereinbarungen sind erwünscht.
Landeskoordinatorin: Laura MARRA
Tel. 0471 1945 602 - Fax 0471 1945 699
E-mail: dp.bolzano.utapsri@agenziaentrate.it
Territoriales Amt Bozen |
Referentin: Annamaria MIGLIACCIO |
Territoriales Amt Brixen-Bruneck |
Referentin: Andrea PLAICKNER |
Territoriales Amt Meran |
Referentin: Silvia BERGAMO |
Verzeichnis der Vereine, die ein Abkommen mit der Landesdirektion Bozen der Agentur der Einnahmen unterzeichnet haben, um dem Steuerzahler mit Behinderung beizustehen
Benennung |
Anschrift |
Nationalverband der Versehrten und Arbeitsinvaliden – |
Bozen, Kapuzinergasse Nr. 11 |
Blinden –und Sehbehindertenverband – |
Bozen, Garibaldistraße Nr. 6/62 |
Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Beamten der Steuerverwaltung, die den Steuerzahlern für den Hausberatungsdienst zur Verfügung stehen, mit einem Namensschild versehen sind und der Dienst nur auf Anfrage erbracht wird: Die Agentur der Einnahmen wird nie einem ihrer Bediensteten auftragen, Kontakt mit der Öffentlichkeit aufzunehmen, um irgendwelche Beistandsdienste anzubieten.
Unterlagen: Leitfaden zu den Steuerbegünstigungen für Personen mit Behinderung in deutscher Sprache - pdf