Wettbewerbe bei der Agentur der Einnahmen von Bozen

Wettbewerbe bei der Agentur der Einnahmen von Bozen

Das Zweisprachigkeitsnachweis (Italienisch-Deutsch) ist erforderlich: was es ist und wie man das erwirbt

 

Die Agentur der Einnahmen wird bald einige Wettbewerbe (für Fachleute und höhere Beamten im Bereich Verwaltung und Steuerwesen) gesondert für die Provinz Bozen ausschreiben.

Zur Teilnahme an den Auswahlverfahren ist u.a. der Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises „C1“ erforderlich. Das Zweisprachigkeitsnachweis ist unabdingbare Voraussetzung, um bei der Öffentlichen Verwaltung in Südtirol zu arbeiten und wird mit der Zweisprachigkeitszulage belohnt.

Das Nachweis erwirbt man wechselweise wie folgt:

  1. Bestehen einer Prüfung auf beider Sprachen beim zuständigen Amt der Autonomen Provinz Bozen;
  2. Vorlage eines universitären Studientitels in einer Sprache und eines Sprachzertifikats C1 in der anderen Sprache;
  3. Vorlage eines universitären Studientitels in einer Sprache und Bestehen einer einsprachigen Prüfung in der anderen Sprache;
  4. Vorlage zweier Sprachzertifikate C1 bezogen auf die italienische und auf die deutsche Sprache;
  5. Vorlage eines Sprachzertifikats C1 und Bestehen einer einsprachigen Prüfung in der andere Sprache;
  6. Vorlage eines Maturadiploms in einer Sprache und eines universitären Studientitels in der anderen Sprache;
  7. Vorlage zweier universitären Studientitel unterschiedlicher Stufe, die auf italienischer bzw. deutscher Sprachen erworben wurden.

Weitere Informationen über die Ausstellung des Zweisprachigkeitsnachweises sind auf der spezifischen Internet-Seite der Autonome Provinz Bozen zu finden.

Die Ausschreibungen werden auf der Internet-Seite https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/de/web/deutsch/wettbewerbe veröffentlicht