Rückerstattung der auf der Stromrechnung angelasteten TV-Gebühr

Wer

Inhaber eines Stromlieferungsvertrages oder die Erben des Inhabers, können die Rückerstattung des TV-Abonnements für den Privathaushalt, das auf der Stromrechnung angelastet wurde obwohl die TV-Gebühr nicht geschuldet war, durch Abfassen des entsprechenden Vordruckes beantragen. Dieser Vordruck darf ausschließlich im Fall verwendet werden, dass die TV-Gebühr auf der Stromrechnung zu Unrecht gezahlt wurde.

Wie

Der Antrag kann auf elektronischem Wege vom Inhaber des Stromlieferungsvertrages, den Erben des Inhabers oder auch durch die bevollmächtigten Vermittler über die spezifische Web-Anwendung eingereicht werden.

Darüber hinaus kann der Antrag um Rückerstattung zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument per Einschreiben an folgende Anschrift gesendet werden: Agentur der Einnahmen, Ufficio di Torino 1, S.A.T. – Sportello abbonamenti TV – Casella Postale 22 – 10121 Torino.

Begründungen

Im Rückerstattungsantrag muss, unter anderem, die Begründung angegeben werden, worunter die folgenden in Frage kommen:

  • der/die Antragsteller/in oder ein anderes Mitglied der meldeamtlich gemeldeten Familie ist im Besitz der Voraussetzungen der Gebührenbefreiung für Bürger/innen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, wobei das gesamte Familieneinkommen 6.713,98 Euro nicht übersteigen darf und die entsprechende Ersatzerklärung eingereicht wurde (Kode 1);
  • der/die Antragsteller/in oder ein anderes Mitglied der meldeamtlich gemeldeten Familie ist aufgrund internationaler Konventionen von der Bezahlung der TV-Gebühr befreit (z. B. ausländische Diplomaten und Militärpersonal) und es wurde die entsprechende Ersatzerklärung eingereicht (Kode 2);
  • der/die Antragsteller/in hat die TV-Gebühr durch Anlastung auf der Stromrechnung bezahlt und er/sie selbst oder ein anderes Mitglied der meldeamtlich gemeldeten Familie hat die TV-Gebühr in Beachtung anderer Modalitäten bereits eingezahlt, z. B. durch Anlastung auf der Rente (Kode 3);
  • der/die Antragsteller/in hat die TV-Gebühr durch Anlastung auf seine/ihrer Stromrechnung bezahlt und gleichzeitig wurde die TV-Gebühr durch Anlastung auf der Stromrechnung für einen ansässigen Haushaltskunden eines anderen Familienmitgliedes derselben Familie bezahlt (Kode 4);
  • der/die Antragsteller/in hat die Ersatzerklärung über das Nicht-Vorhandensein von Fernsehgeräten für sich selbst und in Bezug auf seine/ihre meldeamtlich gemeldeten Familienmitglieder eingereicht (Kode 5).

Schließlich kann eine andere Begründung als eine der oben genannten angegeben werden, in diesem Fall ist Kode 6 und im eigens dafür vorgesehenen Feld des Vordruckes die zusammengefasste Begründung des Antrag anzugeben.

Wie erfolgt die Rückerstattung?

 

Die Rückerstattungen werden von den Stromversorgungsunternehmen auf der nächsten Stromrechnung oder in Befolgung anderer Modalitäten gutgeschrieben, Voraussetzung dafür ist, dass die Stromversorgungsunternehmen, sobald sie von der Agentur der Einnahmen die für die Rückerstattung erforderlichen Informationen erhalten haben, diese innerhalb von 45 Tagen vornehmen. Falls die Rückerstattung von Seiten der Stromversorgungsunternehmen nicht erfolgreich abgeschlossen wird, wird die Agentur der Einnahmen die Rückerstattung ausbezahlen.

Vordruck und Anleitungen