Wer

Inhaber eines Stromlieferungsvertrages oder die Erben des Inhabers, können die Rückerstattung des RAI-Abonnements für ansässige Haushaltskunden, das auf der Stromrechnung angelastet wurde obwohl die RAI-Gebühr nicht geschuldet war, durch Abfassen des entsprechenden Vordruckes beantragen.

Bürger/innen nach vollendetem 75. Lebenslahr, die die Fernseh-Gebühr bezahlt haben, obwohl sie die gesetzlichen Voraussetzungen für deren Befreiung erfüllen (eigenes Einkommen und des Ehepartners bis 6.713,98 € im Jahr 2017 und bis 8.000 € ab Jahr 2018; kein Mitbewohner mit eigenem Einkommen mit Ausnahme von Hausangestellten), können auch das spezifische Formular verwenden.