Anlastung der TV-Gebühr auf der Rente

Die TV-Gebühr kann auch durch Anlastung auf die Rente bezahlt werden, sofern das Familieneinkommen nicht mehr als 18.000 Euro beträgt. Der entsprechende Antrag muss innerhalb 15. November des Jahres, das demjenigen vorausgeht, auf den sich das TV-Abonnement bezieht, bei Ihrem Rentenversicherungsinstitut beantragt werden. Die Verfahren für die Einreichung des Antrags werden von jeder Einrichtung festgelegt, die dann dem Rentner das Ergebnis des Antrags mitteilt und, falls erforderlich, anschließend bescheinigen wird, dass der gesamte für die TV-Abonnementsgebühr geschuldete Betrag bezahlt wurde.