Steuerdienstleistungen
Information und Unterstützung bei Erklärungen, Rückerstattungen von direkten Steuern (Irpef, Ires usw.), Vergünstigungen, durch das Steueramt eingehende Mitteilungen zur selbständigen Erfüllung (Compliance), Registrierung von privaten Urkunden (Mietverträge, Anleihen usw.), Erbschaftserklärungen, Zahlungsaufzeichnungen und Mitteilungen über Unregelmäßigkeiten, die nach der automatisierten Kontrolle ausgestellt wurden, Telematikdienste.
Für einige Steuerakten ist es hingegen notwendig, sich an die zuständige Stelle zu wenden.
Es ist notwendig, sich nach vorheriger Terminabsprache an die für einige Steuersachen zuständige Stelle zu wenden:
- Mitteilungen des Finanzamtes, mit denen Sie aufgefordert werden, zu Zwecken der formellen Kontrolle die in der Erklärung angegebenen Unterlagen vorzulegen. Die Reservierung muss bei der Stelle vorgenommen werden, die den Antrag auf Vorlage der Unterlagen gestellt hat.
- Klarstellungen zu Teilbescheiden über die Bewertung. Die Reservierung muss bei der Stelle gestellt werden, die den Bescheid ausgestellt hat.
- für die Erfüllungen nach der ersten Registrierung eines Mietvertrags (Verlängerung, Abtretung und Beendigung) muss sich der Steuerzahler an das Büro wenden, das die Registrierung der Urkunde vorgenommen hat