Steuerpostfach

Das Steuerpostfach ist der Dienst durch den man Steuerinformationen über sich selbst abfragen kann, worunter:

  • meldeamtliche Daten
  • Daten aus den Steuererklärungen
  • Daten in Bezug auf einen Steuererlass und Vereinbarungen
  • Daten in Bezug auf Rückerstattungen
  • Daten der mittels Vordruck F24 oder F23 durchgeführten Zahlungen
  • Daten zum Vermögen (Registerakten)
  • Daten und Informationen zu den Branchenstudien
  • Informationen zum Stand der Eintragung in Vies.

Mittels Anwendung einer der nachfolgenden Modalitäten besteht die Möglichkeit bis zu zwei Vermittler mit der Vollmacht zur Abfrage des eigenen Steuerpostfaches zu versehen:

  • über die eigens dafür vorgesehene Funktion, welche den Nutzern die sich telematisch registriert haben zur Verfügung steht;
  • durch Abgabe einer unterzeichneten Vollmacht im pdf-Format mit der Kopie eines Ausweisdokumentes an den Vermittler. Daraufhin wird ein Aktivierungskode an den Steuerwohnsitz des/der Antragstellers/in gesendet, der dem Vermittler zu geben ist. Falls der Aktivierungskode, nach der erfolgten Anfrage von Seiten des Freiberuflers, nicht innerhalb von 15 Tagen zugesendet wird, kann sich der/die Vollmachtgeber/in in ein Territoriales Amt der Agentur der Einnahmen wenden und die Aktivierung der Vollmacht beantragen, weobei gleichzeitig zu erklären ist, dass die Zustellung des Aktivierungskode nicht erfolgt ist;
  • durch Abgabe der unterzeichneten Vollmacht im pdf-Format in jedem Territorialen Amt der Agentur der Einnahmen

Der Widerruf von erteilten Vollmachten im Pdf-Format können unter Einhaltung derselben Modalitäten vorgenommen werden.

Steuerzahler, die sich nicht selbst an ein Amt wenden möchten, können sich aufgrund der im Artikel 63, DPR Nr. 600 vom 29. September 1973 vorgesehenen Bestimmungen von einer beauftragten Person vertreten lassen.

Die zu den Entratel-Diensten befugten Vermittler können in die Daten der eigenen Kunden Einsicht nehmen, wobei sie müssen ein spezifisches Reglement im Pdf-Format unterzeichnen müssen aus dem hervorgeht, welche Modalitäten bei der Anwendung dieses Dienstes einzuhalten sind. Der Antrag um Befähigung zu diesem Dienst und die Mitteilung der Daten der Bevollmächtigungen von Seiten der eigenen Kunden sind in Anwendung der Funktionen vorzunehmen, die vom Entratel-Dienst eigens dafür eingerichtet wurden.

Der Dienst ist jeden Tag, auch an Feiertagen den ganzen Tag über verfügbar, ausgeschlossen ist das Zeitfenster von 05.00 Uhr bis 6.00 Uhr, wenn die Instandhaltung des Systems stattfindet.