Die vorausgefüllte Steuererklärung
Die Agentur der Einnahmen stellt den Steuerpflichtigen eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung mit mehreren bereits eingegebenen Daten zur Verfügung: von der Spesen für die Gesundheit bis hin zu den Spesen für das Universitätsstudium; von den Bestattungskosten bis hin zu den Versicherungsprämien, von den Sozialversicherungsbeiträgen bis hin zu den Überweisungen für Wiedergewinnungsarbeiten und die energetischen Sanierungsarbeiten und anderes mehr. Wer den Online-Vordruck 730 ohne weitere Änderungen gut heißt, muss keine Bestätigungen vorlegen, wodurch abschreibbare und abzugsfähige Beträge belegen werden und wird auch keiner Dokumentenprüfung unterzogen. Neben dem Vordruck 730 steht den Steuerpflichtigen auch die vorausgefüllte Einkommenssteuererklärung zur Verfügung.
Überprüfung der Richtigkeit der Daten und Nichteinwilligung zur Verwendung der Spesen
So vervollständigen und korrigieren Sie Ihre vorausgefüllte Erklärung:
- überprüfen Sie die Daten in Bezug auf Ihre Gebäude und Grundstücke (ITA)
- teilten Sie dem Arbeitgeber die Daten des Ehepartners und der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder mit
- wenn Sie nicht die Daten zu den Ausgaben für die Gesundheit zur Verfügung stellen möchten, dann melden Sie bitte die Nichteinwilligung
- wenn Sie keine Daten zu den Universitätsausgaben zur Verfügung stellen möchten, dann melden Sie bitte die Nichteinwilligung
- wenn Sie die Gebühren für den Besuch von Kinderhorten nicht zur Verfügung stellen wollen, dann melden Sie bitte die Nichteinwilligung
- Zur Beachtung: Es ist möglich, die vorausgefüllte Erklärung 2016 und 2017 einzusehen und gegebenenfalls zu korrigieren, sofern sie über die Web-Anwendung gesendet wurden. Innerhalb der Anwendung ermöglicht eine spezielle Funktion "das Jahr der Erklärung ändern" in welche Erklärung man einsehen möchte.