Diplomaten und ausländisches Militärpersonal

Aufgrund internationaler Vereinbarungen sind folgende Personen von der Zahlung der TV-Gebühr  befreit:

  • diplomatische oder konsularische Vertreter gemäß Artikel 34 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961;
  • Beamte oder Bedienstete der Botschaften gemäß Artikel 49 des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963;
  • Beamte internationaler Organisationen, die aufgrund der spezifischen geltenden Standortvereinbarung befreit sind;
  • nicht italienisches Militärpersonal oder ziviles Personal, das nicht in Italien ansässig ist und keine italienische Staatsbürgerschaft hat und den in Italien stationierten NATO-Truppen angehört gemäß Artikel 10 des Londoner Übereinkommens vom 19. Juni 1951.

Mit Verfügung des Direktors der Agentur der Einnahmen vom 4.5.2016 wurden die Modalitäten und die Fristen für die Einreichung der Ersatzerklärung in Bezug auf das Vorleigen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Zahlung des-TV-Abonnements für den Privathaushalt aufgrund internationaler Vereinbarungen festgelegt und der entsprechende Vordruck wurde genehmigt.

Ab 2016 wird die Zahlung der TV-Gebühr für ansässige Haushaltskunden durch Anlastung auf die Stromrechnung eingehoben. Die Einreichung der Ersatzerklärung ermöglicht es, die Voraussetzung der Befreiung von der TV-Gebühr zu bescheinigen, um dadurch die TV-Gebühr nicht mehr über die Stromrechnung angelastet zu bekommen.

Wenn der Inhaber eines Stromlieferungsvertrages für den Privathaushalt nicht die erklärende Person, sondern ein Mitglied der meldeamtlich gemeldeten Familie ist, müssen auch die persönlichen Daten (Vorname, Familienname und die Steuernummer) des Mitglieds der meldeamtlich gemeldeten Familie, das Inhaber/in des Stromlieferungsvertrages für den privathaushalt ist, angegeben werden.

Als meldeamtlich eingetragene Familie werden Personen betrachtet, die aufgrund einer Heirat, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft, Schwägerschaft, Adoption, Vormundschaft oder aufgrund anderer Bindungen zusammenleben und ihren gewohnheitsmäßigen Wohnsitz in derselben Gemeinde haben (Artikel 4 des DPR Nr. 223/1989).

Darüber hinaus muss in der Ersatzerklärung auch angegeben werden, dass die Voraussetzungen einer vorhergehenden Ersatzerklärung nicht mehr gegeben sind, beispielsweise bei vorzeitiger Beendigung der diplomatischen Tätigkeit.

Die bereits vor der Veröffentlichung der Maßnahme vom 4/5/2016 eingereichten Ersatzerklärungen behalten ihre Gültigkeit.

Wie

Der Vordruck für die Ersatzerklärung ist direkt von den Interessierten mit einem gültigen Ausweisdokument über die Post einzureichen und zwar mittels Einschreiben ohne Umschlag an die folgende Adresse: Agenzia delle entrate - Ufficio Torino 1 - Sportello abbonamenti TV - Casella postale 22 – 10121 Torino.

Wann

Die Ersatzerklärung kann zwecks Feststellung der geschuldeten TV-Gebühr zu jedem Zeitpunkt des Jahres eingereicht werden. Die Wirksamkeit der Ersatzerklärung bezieht sich auf das Beginndatum der Voraussetzungen für die Befreiung bis zu ihrem Ablaufdatum.

Wenn aufgrund von h Änderungen des Mandats, an das die Voraussetzung der Befreiung geknüpft ist, der diplomatische Ausweis erneuert oder ein neuer ausgestellt wird, obliegt es dem/der Erklärer/in unverzüglich eine neue Erklärung eizureichen aus welcher die aktualisierten Daten hervorgehen (Nummer, Ausstellungsdatum, Verfallsdatum).

Man kann auch bei Änderung der Familienmitglieder, die Inhaber des Stromlieferungsvertrages sind eine neue Ersatzerklärung einreichen.

Die Erklärung über die Änderung der Voraussetzungen muss in den Fällen in denen die Voraussetzungen für die Befreiung im Zusammenhang mit dem erhaltenen Auftrag nicht mehr gegeben sind, unverzüglich eingereicht werden.

Vordruck und Anleitungen (IT)