Vorausgefüllte Daten – webbasierte Erbschaftserklärung

Persönliche Daten: Die persönlichen Daten des Erklärenden werden vorausgefüllt, während für die anderen in der Erklärung benannten Personen nur die Geburtsdaten (Ort und Datum) oder der Firmenname vorausgefüllt werden; es wird jedoch überprüft, ob die manuell eingegebenen Daten mit denen im Besitz der Agentur übereinstimmen.

Kontaktdaten: Der Abschnitt "Contatti/Kontakte" enthält die Kontaktdaten des eingeloggten Benutzers, wie sie im Abschnitt "profilo utente" (Benutzerprofil) des authentifizierten Bereichs des Serviceportals angegeben wurden (Telefon, E-Mail-Adresse und PEC/ZEP).

Ausschließlich für die Erbschaftserklärung und den Antrag auf Katasterumschreibung kann der Benutzer entscheiden, ob er über andere Kontaktdaten kontaktiert werden möchte, indem er die automatisch vorgeschlagenen Daten ändert und ihre Verwendung zulässt. Neue Kontakte ändern nicht die Angaben im Abschnitt "profilo utente".

Daten über Grundstücke und Gebäude: Als Alternative zur manuellen Ausfüllung werden die Daten über Gebäude dem Steuerpflichtigen in "unterstützter Weise“ angeboten; es ist daher möglich, die auf den Namen des Verstorbenen lautenden Immobilien in die Erklärung aufzunehmen, indem man sie einfach aus einer Liste auswählt, die Informationen aus der Katasterdatenbank entsprechen.

Aus diesem Grund wird der Dienst der Vorausfüllung der Daten über Immobilien angeboten, sofern es keine Situationen gibt, die im Kataster hinsichtlich ihrer Überschreibungen, Rechte, Eigentumsanteile und Katastralkenndaten noch zu berichtigen, zu aktualisieren oder aufzureihen sind.

Auf jeden Fall ist keine Vorausfüllung der Daten über Immobilien vorgesehen, wo das Grundbuchsystem von Trient und Bozen in Kraft ist, sowie bei Ersatzerklärungen anstelle einer bereits eingereichte Erklärung.

Zahlungsdaten: Bei einer Ersatzerklärung anstelle einer bereits eingereichten Erklärung wird der tatsächlich bereits gezahlte Betrag für Hypothekar- und Katastersteuer bei der Einreichung der zu ersetzenden Erklärung in der Übersicht der selbstverrechneten Steuern (Übersicht EF) eingegeben.

Diese Beträge, die den Abzug der bereits für dieselbe Erbschaft gezahlten Beträge ermöglichen, werden bei jedem Zugriff auf die Übersicht der selbstverrechneten Steuern vorgeschlagen, wobei Änderungen möglich sind.

Der Dienst ist für die korrekt getätigten Zahlungen sowohl durch I24 als auch durch F24 verfügbar