Dienstleistungen für Ausländer

23. Dezember 2016

Nicht italienische Bürger müssen im Besitz einer Steuernummer sein, die für alle Beziehungen mit den öffentlichen Körperschaften und Verwaltungen erforderlich ist; ansonsten müssen sie, bei Beginn einer wirtschaftlichen Tätigkeit, im Besitz einer MwSt.Nummer (Mehrwertsteuernummer) sein.

Ausstellung einer Steuernummer

Für die Ausstellung einer Steuernummer müssen sich nicht italienische Bürger mit einem gültigen Ausweis/Reisepass oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung an ein "Territoriales Amt" der Agentur für Einnahmen wenden.

Für Neugeborene genügt die Geburtsurkunde oder eine Selbstbescheinigung eines Elternteiles.

Im Fall, dass die Karte mit der Steuernummer verloren geht oder gestohlen wird, kann im Territorialen Amt der Agentur für Einnahmen ein Duplikat beantragt werden.

Ausstellung einer MwSt.-Nummer

Die MwSt.-Nummer muss bei Beginn einer Tätigkeit beantragt werden.

Für die Ausstellung der MwSt.-Nummer müssen sich nicht italienische Bürger mit dem Personalausweis des Inhabers des Einzelunternehmens bzw. des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft an ein Amt der Agentur für Einnahmen wenden.

Die MwSt.-Nummer kann sowohl über das Internet als auch über einen dazu befähigten Vermittler (Steuerberater, CAF, …), der Zugang zum Entratel-Dienst für die telematische Datenübertragung hat, beantragt werden.

Abänderungen von Daten oder die Auflassung der Tätigkeit müssen innerhalb derselben Frist, und in Beachtung derselben Modalitäten, die für die Antragstellung vorgesehen sind, und über dieselben Kanäle bzw. oben angeführten Anwendungen, mitgeteilt werden.

Nicht ansässige EU-Bürger können die Erklärung zur direkten Identifizierung (…) über einen bevollmächtigten Vermittler oder über die Post mit Einschreibebrief im Amt "Centro Operativo" di Pescara, via Rio Sparto, 21 - 65100 Pescara einreichen.

Für weitere Informationen und nähere Erläuterungen kann in der Webseite der Agentur für Einnahmen, http://www.agenziaentrate.gov.it Einsicht genommen werden.

Wie ein Mietvertrag registriert werden muss

Jeglicher Miet- und Pachtvertrag von Immobilien (Wohnungen, Grundstücke und Gewerbeflächen) muss vom Mieter oder vom Eigentümer der Immobilie registriert werden. Für Verträge mit einer Dauer von insgesamt weniger als 30 Tagen pro Jahr ist die Registrierung nicht Pflicht.

Die Verträge müssen ab dem Datum des Vertragsabschlusses oder ab dem Datum in dem der Vertrag rechtsgültig wird (falls dieses Datum vor dem Datum des Vertragsabschlusses liegt) innerhalb von 30 Tagen registriert werden.

Der Mietvertrag kann registriert werden:

  • über die telematischen Dienste der Agentur (Web RLI);
  • in einem Amt der Agentur für Einnahmen;
  • von einem beauftragten befähigten Vermittler (Freiberufler, Kategorievereinigung, Beistandszentrum bzw. CAF usw.) oder einer bevollmächtigten Person.

Bei Registrierung eines Vertrages muss sowohl die Registersteuer als auch die Stempelsteuer bezahlt werden.

Die Zahlung dieser Steuern ist jährlich durchzuführen. Geht die Dauer des Vertrages über mehrere Jahre hinweg, können sich die Interessierten im Moment der Registrierung entscheiden, ob sie die geschuldete Steuer für die gesamte Dauer des Vertrages gleich oder von Jahr zu Jahr (innerhalb der Frist von 30 Tagen nach dem Ablaufdatum des vorherigen Vertragsjahres) einzahlen möchten.

Alle erforderlichen Informationen, der Zugang zu den telematischen Verfahren und die Vordrucke, die abzufassen sind, können von der Webseite der Agentur für Einnahmen unter http://www.agenziaentrate.gov.it abgerufen werden.

Wie man sich zum telematischen Fisconline-Kanal der Agentur für Einnahmen registriert

Ausländer, die im Besitz der italienischen Steuernummer sind, können in jedem Amt der Agentur für Einnahmen oder im Amt "Centro Operativo" von Pescara, bei Vorlage eines gültigen Personalausweises, um Befähigung zum telematischen Fisconline-Kanal ansuchen. Nach Überprüfung der Identität des/der Antragstellers/in folgt das Amt dem/der Antragsteller/in die ersten vier Ziffern des PINKODE und das Passwort für den ersten Zugang zum Dienst aus. Den restlichen Teil des PINKODE erhalten die Interessierten über die Webseite http://www.agenziaentrate.gov.it.

Ausländische Bürger mit Steuerdomizil in Italien können die Befähigung um Zugang zum telematischen Fisconline-Kanal auch über die Webseite http://www.agenziaentrate.gov.it oder über die App der Agentur für Einnahmen beantragen. Bei Abfassen des auf dieser Webseite zur Verfügung gestellten Vordruckes werden die ersten vier Zahlen des PINKODE bekanntgegeben. Den restlichen Teil des PINKODE und das Passwort für den ersten Zugang wird den Interessierten innerhalb von 15 Tagen an ihr italienisches Steuerdomizil zugesandt.

Über den Dienst Fisconline können steuerliche Pflichten, - wie die Einreichung der Erklärungen, die Zahlung von Steuern, die Registrierung von Mietverträgen (Web RLI) online durchgeführt werden, - die Interessierten können über den CIVIS-Kanal Steuerbeistand beantragen und sie können im Steuerpostfach Einsicht bezüglich ihrer Steuerposition nehmen.