Wie und wann ist der Vordruck F24 zu verwenden

Wann verwendet man den Vordruck F24 um die TV-Gebühr für den Privathaushalt zu bezahlen?

  • Falls kein Mitglieder einer meldeamtlich gemeldeten Familie Inhaber eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden ist, dann muss die TV-Gebühr mittels Vordruck F24 eingezahlt werden.
  • Für die Zahlung der TV-Gebühr von jenen Bürgern für die die Stromversorgung nicht über das nationale sondern über andere Übertragungsnetze erfolgt (siehe Liste im Anhang des Dekrets Nr. 94 vom 13. Mai 2016).

Die Erneuerung des TV-Abonnements kann in Beachtung der folgenden Modalitäten bezahlt werden:

  • in einer einzigen jährlichen Zahlung bis spätestens 31. Jänner
  • in zwei halbjährlichen Zahlungen, jeweils innerhalb 31. Jänner und 31. Juli
  • in vier vierteljährlichen Raten, jeweils innerhalb 31. Jänner, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober

Die entsprechenden Beträge gehen aus dem Rundschreiben Nr. 45/E vom 30. Dezember 2016 (IT) wie in der Folge aufgezeigt, hervor:

TV-Gebühr
Jährliche Zahlung 90,00 Euro
Halbjährliche Zahlung 45,94 Euro
Dreimonatliche Zahlung 23,93 Euro

Im Falle eines neuen Abonnements ist die Gebühr ab dem Monat geschuldet ab dem man das Fernsehgerät vorhanden ist.

Beispiel 1
Bei Erneuerung des TV-Abonnements
Der Betrag der TV-Gebühr für das gesamte Jahr 2017 beträgt 90 Euro. In dem besonderen Fall, in dem die TV-Gebühr nur für das erste Halbjahr geschuldet ist, beträgt die Gebühr 45,94 Euro, wie aus Tabelle 1 auf Seite 7 des Rundschreiben Nr. 45/E vom 30. Dezember 2016 (IT) hervorgeht.
Für die Zahlung ist der Abgabenkode TVRI anzugeben.

Beispiel 2
Das erste TV-Abonnement
Personen, die im Laufe des Jahres Inhaber eines Fernsehgerätes werden müssen den gesamten Betrag der TV-Gebühr wie aus Tabelle 2 auf Seite 7 des Rundschreiben Nr. 45/E vom 30. Dezember 2016 (IT) hervorgeht, bezahlen.

Für die Zahlung ist der Abgabenkode TVRI anzugeben.