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Wie und wo den Antrag auf Interpellation einreichen

 

Der Antrag auf Interpellation muss:

  • Die Identifikationsdaten des Steuerzahlers oder seines eventuellen Vertreters (Steuernummer)
  • Die Angabe der spezifischen Typologie der Interpellation, die detaillierte Beschreibung des Falls und, dann, die analytische Darlegung des konkreten Zustands, der zum Zweifel bei der Auslegung geführt hat (der Steuerzahler kann nicht lediglich eine summarische und ungefähre Darlegung des Falls angeben),
  • Die Gesetzesbestimmungen, deren Auslegung, Anwendung oder Nichtanwendung beantragt wird,
  • Die Angabe der Anschriften, eingeschlossen der telematischen Anschriften, zur Mitteilung der Antwort
  • Die von dem Steuerzahler vorgeschlagene Auslegung
  • Die Unterzeichnung des Antragsstellers oder seines gesetzlichen Vertreters bzw. des Generalstaatsanwalts oder des beauftragten Sonderstaatsanwalts im Sinne des Art. 63 des D. P. R. 600 von 1973 (in diesem Fall muss die Staatsanwaltschaft, wenn sie nicht im Schlussteil oder am Range des Aktes enthalten ist, dem Antrag beigefügt) enthalten.

Im Fall die Anträge die oben gelisteten Daten nicht enthalten, ausgeschlossen der Daten bezüglich der Identifikation des Antragsstellers und der detaillierten Beschreibung des Falls, ladet das Amt aufgrund der Neuigkeiten den Steuerzahler zur Berichtigung ein, der innerhalb von 30 Tagen die Angabe der fehlenden Informationen vornehmen muss.
Die auf einfachem Blatt ausgefertigten und der Zahlung der Wertpapiersteuer nicht unterworfenen Anträge müssen:

  • An die regionale Direktion, welche – im Fall von Staatskassensteuern – nach dem Kriterium des steuerlichen Domizils des Antragsstellers zuständig ist, oder – im Fall von Steuern bezüglich der geschuldeten Hypothekensteuer mit Bezug auf verschiedene Akte als Übertragungsakte, der Hypothekengebühren und der Sonderkatastergebühren sowie der Anträge, die Katasterbestimmungen oder -fälle betreffen – in deren Gebiet das Amt operiert, welches zur Anwendung der von der Interpellation betroffenen Steuernorm zuständig ist,
  • An die Abteilung Steuerzahler, ausschließlich im Fall von Interpellationen, die von zentralen Staatsverwaltungen, von nationalen öffentlichen Einrichtungen, von nicht im Gebiet des Staats ansässigen Subjekten (unabhängig von der Ernennung eines steuerlichen Vertreters oder von der direkten Identifikation) und von Subjekten einer relevanteren Dimension (mit einem Geschäftsvolumen oder Erträgen, die nicht niedriger als 100 Millionen Euro sind) eingereicht werden, gerichtet werden.  

Für all die Typologien der Interpellation wird vorgesehen, dass die Anträge:

  • von Hand (bei dem Sitz der zuständigen regionalen Direktion bzw. bei der Abteilung Steuerzahler in via Giorgione, Nr. 106 – 00147 Rom Montags bis Freitags vom 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr)
  • durch Postsendung per Einschreiben mit Rückschein  
  • telematisch:
  • von einem PEC (zertifizierte elektronische Post)-fach:
  • an die PEC-Adresse der regionalen Direktion (an dem folgenden Link verfügbar), welche – im Fall von Staatskassensteuern – nach dem Kriterium des steuerlichen Domizils des Antragsstellers zuständig ist, oder – im Fall von Steuern bezüglich der geschuldeten Hypothekensteuer mit Bezug auf verschiedene Akte als Übertragungsakte, der Hypothekengebühren und der Sonderkatastergebühren sowie der Anträge, die Katasterbestimmungen oder -fälle betreffen – in deren Gebiet das Amt operiert, welches zur Anwendung der von der Interpellation betroffenen Steuernorm zuständig ist,
  • an die PEC-Adresse der Abteilung Steuerzahler (an dem folgenden Link verfügbar), ausschließlich im Fall von Interpellationen, die von zentralen Staatsverwaltungen, von nationalen öffentlichen Einrichtungen, von nicht im Gebiet des Staats ansässigen Subjekten und von Subjekten einer relevanteren Dimension eingereicht werden,

b) von einem PEL (freie elektronische Post)-fach an die folgende PEL-Adresse: div.contr.interpello@agenziaentrate.it, ausschließlich im Fall von Interpellationen, die von nicht ansässigen Subjekten eingereicht werden, die sich keines im Gebiet des Staats ansässigen Subjekts bedienen, eingereicht werden.

Im Fall von telematischer Sendung muss der Antrag mit digitaler Unterschrift unterzeichnet werden bzw., sollte er mit handschriftlicher Unterschrift unterzeichnet worden sein, muss er von der Kopie eines Personalausweises begleitet werden.