TV-Gebühr

Die RAI-Gebühr ist von allen Inhabern eines Fernsehgerätes geschuldet, sie ist unter der Voraussetzung, dass alle Familienmitglieder ihren Wohnsitz in derselben Wohnung haben, von jeder meldeamtlich eingetragenen Familie nur einmal im Jahr zu zahlen.

Selbst die im Ausland ansässigen Personen sind in dem Fall, dass sie in Italien eine Wohnung haben in der ein Fernsehgerät vorhanden ist, zur Zahlung der TV-Gebühr verpflichtet.

Die RAI-Gebühr wird von den Stromlieferungsgesellschaften direkt in Rechnung gestellt. Ab 2016 wurde bei Vorliegen eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskunden die Vermutung des Vorhandenseins eines Fernsehgerätes eingeführt. Aus diesem Grund kann die RAI-Gebühr nicht mehr mittels Posterlagschein eingezahlt werden.

Für das Jahr 2018 entspricht die TV-Gebühr 90 Euro.

TV-Sondergebühr

Inhaber von öffentlichen Betrieben, die in ihren Geschäftsräumen einen Radio oder ein Fernsehgerät haben, müssen die TV-Sondergebühr weiterhin auf traditionelle Art und Weise zahlen.